Schon seit längerer Zeit werden die Betreiber sozialer Netze im Allgemeinen und der Kurznachrichtendienst Twitter im Besonderen dafür kritisiert, gegen möglicherweise problematische Beiträge und ihre Urheber in einer intransparenten, in der Sache kaum nachvollziehbaren Art und Weise vorzugehen. Eine gesetzgeberische Reaktion darauf war das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das hier auch schon des Öfteren Thema gewesen ist (siehe zuletzt den WWWelt-Beitrag vom 6. Juli 2017). Seit Anfang Mai 2019 häufen sich nun Fälle, in denen Twitter-Nutzer gesperrt werden, weil sie gegen die unternehmensinterne „Richtlinie zur Integrität von Wahlen“ verstoßen haben sollen. Diese neue Praxis wurde unter dem Hashtag „#twittersperrt“ diskutiert. Sie wird u. a. in einem Blog-Beitrag von Rechtsanwalt Thomas Stadler– der ebenfalls von einer solchen Sperre betroffen war – gut dargestellt. Jetzt hat es auch mich erwischt. Wegen eines Tweets zum „Eurovision Song Contest“. Und es ist genauso absurd, wie es klingt.
Schlagwort: European Song Contest
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