Maßgebliches Kriterium für die Beurteilung, ob und welche Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-CoV-2- bzw. COVID-19-Pandemie zu ergreifen sind, ist bislang der sog. Inzidenzwert. Hierbei handelt es sich um die Summe der (durch sog. PCR-Tests) festgestellten Infektionen mit dem Corona-Virus, umgerechnet auf 100 000 Einwohner des betrachteten Gebiets. Dieser Wert war nie unumstritten und ist zunehmend in die Kritik geraten. Es soll daher hier der Versuch unternommen werden, den Corona-Inzidenzwert weiterzuentwickeln, hin zu einem „Kombinierten Inzidenz- und Krankenhaus-Wert“, dem KIK-Wert. Dieser soll in erster Linie als Diskussionsanstoß dienen, Er hat nicht den Anspruch, ein fachlich ausformuliertes Modell zu sein.

Die Kritik am Corona-Inzidenzwert

Der Corona-Inzidenzwert wird von unterschiedlicher Seite kritisiert. Besonders hervorgetan haben sich hier zuletzt Politiker der FDP,  wie etwa Marcel Hafke, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen.

Böse Stimmen unken, dass hinter dem von liberaler Seite geäußerten Wunsch, nicht nur „auf die Inzidenz zu schauen“, letzten Endes die Hoffnung steht, durch die Einbeziehung weiterer Aspekte früher auf freiheitseinschränkende Maßnahmen verzichten zu können. Der Schwerpunkt des Infektionsschutzes wird hier vor allem darin gesehen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Der bloße Izidenzwert sei hierfür, so die Kritik, nicht ausreichend. Denn viele Infizierte – gerade jüngere Menschen – würden überhaupt keine Symptome entwickeln, unter der Krankheit also gar nicht leiden.

Aber auch von anderer Seite wird der Corona-Inzidenzwert als zu ungenau kritisiert, wenn auch mit genau entgegengesetzter Stoßrichtung.

So wird z. B. darauf hingewiesen, dass sich durch die fortschreitenden Impfungen die Zahl der Infizierten der Sache nach auf eine kleinere Gesamtmenge konzentriert als auf die Menge der Einwohner. (Beispiel: Wenn von 100 000 Einwohnern 50 000 geimpft sind und nicht mehr oder zumindest viel seltener erkranken, dann hat ein Inzidenzwert von 200 ein ganz anderes Gewicht als bei 100 000 ungeimpften Einwohnern. Denn die 200 werden sich zumindest weitestgehend auf die 50 000 ungeimpften Personen verteilen.) Mit zunehmender Impfquote müsse daher eine etwaige Interventionsschwelle auf Grundlage des Corona-Inzidenzwerts sinken.

Auch wird deutlich gemacht, dass die Gesamtinzidenz nur bedingt geeignet sei, die Sinnhaftigkeit spezifischer Maßnahmen zu beurteilen, die nur für Teile der Bevölkerung gelten. Das betreffe beispielsweise die Schließung von Kindergärten und Schulen, bei der die altersgruppenspezifische Inzidenz, so die Kritik, eine größere Rolle spielen müsse.

Vorschläge zur Weiterentwicklung des Corona-Inzidenzwerts

Vor diesem Hintergrund gibt es verschiedene Vorschläge, den Corona-Inzidenzwert weiterzuentwickeln oder sogar durch andere Indikatoren zu ersetzen. Von diesen sollen hier beispielhaft nur zwei herausgegriffen werden.

Vorschlag der FDP-Bundestagsfraktion

Ein solcher Vorschlag stammt von der Bundestagsfraktion der FDP.  Diesen hat sie im Gesetzgebungsverfahren zum „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite “ (sog. „Bundesnotbremse“) eingebracht. Maßgeblich sollte danach in Zukunft eine „gewichtete Sieben-Tage-Inzidenz“ sein. Deren genaue Bestimmung sollte dem Robert Koch-Institut (RKI) überantwortet werden:

„Das Robert Koch-Institut ermittelt tagesaktuell für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt eine gewichtete Sieben-Tage-Inzidenz. Diese wird berechnet auf Grundlage der Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen und berücksichtigt zusätzlich die Positivenquote der Testungen, die Anzahl der gegen COVID-19 geimpften Personen und die tatsächliche Belastung sowie die Kapazitäten der Intensivstationen, die für die Versorgung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zur Verfügung stehen, sowie die Frage, ob es sich um ein diffuses, regional gleichmäßig verteiltes Infektionsgeschehen handelt oder einen lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsherd (sog. Cluster), um ein realistisches Bild der epidemischen Lage zu vermitteln. „

Änderungsantrag von Abgeordneten und der Fraktion der FDP, BT-Drs. 19/28755, 1, 1 f.

Der Vorschlag sah somit vor, dass folgende Faktoren berücksichtigt werden müssten:

  • die Anzahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage je 100 000 Einwohner, also der bisherige Corona-Inzidenzwert,
  • die Positivquote der Testungen,
  • die Anzahl der geimpften Personen,
  • die tatsächliche Belastung sowie die Kapazitäten der lokal verfügbaren Intensivstationen und
  • die Frage, ob es sich um ein diffuses Infektionsgeschehen handelt oder ob ein Infektionscluster besteht.

Wie genau diese Faktoren einbezogen und gewichtet werden sollten, ließ der Vorschlag offen. Vielmehr sollte das RKI mit einer Ausarbeitung der konkreten Methodik betraut werden. Gerade der letztgenannte Punkt dürfte sich dabei eher schwer erfassen und in eine abstrakte Methode gießen lassen.

Auch der immer sehr fachkundig argumentierende Twitter-Nutzer „Bissiges Mäuschen“ hat unlängst einen ersten Vorschlag gemacht, welche Aspekte bei einer Weiterentwicklung des Corona-Inzidenzwerts zu berücksichtigen sein könnten. Er hat hierzu auf folgende Faktoren verwiesen:

  • altersklassenspezifische Inzidenzen,
  • die Impfquote und
  • die Bettenbelegung der Krankenhäuser und Intensivstationen.

Das traf sich mit eigenen Überlegungen, die ich schon seit einiger Zeit angestellt hatte. Sie sollen im Lichte dieser beiden Vorschläge nun konkretisiert und ausformuliert werden.

Der Kombinierte Inzidenz- und Krankenhaus-Wert (kurz: KIK-Wert)

Ergebnis ist ein Wert, der den klassischen Inzidenzwert – wenn auch in weiterentwickelter Form – mit einem neuen Indikator verbindet, der auf der Auslastung der Krankenhäuser beruht. Beide Teilwerte werden dabei, und auch das ist besonders, dynamisiert, um die Entwicklungsrichtung der jeweiligen Aspekte besser zu berücksichtigen. Auch die Impfquote wird berücksichtigt. Bevor auf die Einzelheiten näher eingegangen wird, sind ein paar deutliche Hinweise vorauszuschicken.

Zunächst: Ich bin nicht vom Fach, sondern nur (wenn auch: interessierter) Laie. Zwar bin ich beruflich immer wieder mit durchaus komplizierten Rechen- und Prognosemodellen konfrontiert. Aber ich bin Jurist und kein Epidemiologe oder Mathematiker bzw. Statistiker. Die folgenden Vorschläge beruhen also nicht auf wissenschaftlich fundierten Kenntnissen oder Modellen. Sie sind lediglich Ausfluss einer kritischen Würdigung öffentlich diskutierter Fragestellungen.

Darüber hinaus geht es, wie eigentlich immer bei Grenzwerten und ähnlichen Indikatoren, um Wertungen. Diese können fachlich unterlegt sein. Fast immer gibt es aber mehr oder weniger breite Einschätzungsspielräume. Je nachdem, wie diese ausgefüllt werden, kann es zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ein schönes Beispiel ist die Entwicklung der Corona-Inzidenzwerte, ab denen Infektionsschutzmaßnahmen gelten sollen: Hier war zunächst ein Inzidenzwert von 25 bzw. 50 als absolute Obergrenze angesehen worden, deren Überschreiten verhindert werden sollte. Mittlerweile jedoch greift die Bundesnotbremse erst ab einem Wert von 100 bzw. insbesondere für Schulen sogar erst ab einer Grenze von 165. Auch der KIK-Wert beruht auf solchen subjektiven Wertungen. Ich habe allerdings versucht, diese ergebnisoffen aufgrund sachlicher Erwägungen zu treffen, die im Einzelnen offengelegt werden sollen. Dennoch kommt man bisweilen nicht umhin, einzelne Werte mehr oder weniger zu „greifen“.

Schlussendlich ist auch das Modell, auf dem der KIK-Wert beruht, selbst innerhalb seiner Leistungsgrenze natürlich noch eine grobe Vereinfachung der Wirklichkeit. Es ist zwar wesentlich komplexer als der bisherige Corona-Inzidenzwert. Aber es trifft auch Annahmen, die bestimmte Rahmenbedingungen voraussetzen, welche sich in der Realität ändern können. Das gilt in die eine Richtung, etwa wenn es um bestehende Krankenhauskapazitäten geht, die durchaus erweitert werden können. Es gilt aber auch anders herum, etwa in Bezug auf die Infektiosität des Virus, die sich mit neuen Mutanten ändern kann. Hier ist das im Folgenden vorgestellte Modell im Sinne einer Komplexitätsreduktion bewusst einfach gehalten, damit aber sicherlich auch ein Stück weit holzschnittartig.

Dynamisch und impfquotal gewichteteter Inzidenzfaktor

Der erste der beiden Teilwerte beruht auf dem bekannten 7-Tages-Inzidenzwert. Es werden also die in den letzten sieben Tagen in einem bestimmten Gebiet – etwa einer Stadt oder bundesweit – festgestellten Corona-Neuinfektionen  gezählt. Diese werden auf 100 000 Einwohner umgerechnet. So weit, so bekannt.

Referenzgrenzwert

Zur weiteren Betrachtung wird nun ein Referenzgrenzwert definiert. In meinem Modell habe ich diesen auf 100 festgelegt, da es sich hierbei um die Grenze für die meisten Maßnahmen der Bundesnotbremse handelt. Der Inzidenzfaktor gibt dann an, inwieweit dieser Grenzwert ausgeschöpft wird. Bei einem 7-Tages-Inzidenzwert von 50 läge der Inzidenzfaktor also bei 0,5 und bei einem Wert von 200 bei 2,0.

Berücksichtigung der Impfquote

In einem zweiten Schritt wird die Impfquote berücksichtigt. Es wurde oben bereits gezeigt, dass durch die zunehmenden Impfungen eigentlich die Basis des Inzidenzwertes schrumpft. Sind von 100 000 Menschen 50 000 geimpft, dann spricht eine Inzidenz von 200 für eine deutlich stärkere Ansteckungsgefahr als bei einer völlig ungeimpften Bevölkerung. Denn obwohl die Hälfte der Einwohner geimpft ist, hätte das Virus genauso viele Menschen infiziert, als wäre überhaupt niemand geimpft.

Zum Teil wird deshalb gefordert, die Inzidenz nur an dem nicht geimpften Teil der Bevölkerung zu messen. Statt der Einwohnerzahl wäre daher die um die Zahl der Geimpften reduzierte Einwohnerzahl zugrunde zu legen. Das KIK-Modell folgt dem nicht. Und zwar aus drei Gründen:

Erstens können sich nach derzeitigem Erkenntnisstand wohl auch Geimpfte infizieren, wenngleich wohl seltener, mit geringerer Viruslast und auch schwächerem Verlauf. Das gilt, zweitens, erst recht, wenn man (bei den in Deutschland derzeit vor allem genutzten Impfstoffen, die zwei Impfungen erfordern) grundsätzlich die Erstimpfungen betrachtet. Genau das erfolgt aber im KIK-Modell – und zwar wiederum aus zwei Gründen: Zum einen ist die Zahl der Zweitgeimpften noch sehr gering. Ein entsprechender Effekt wäre also eher überschaubar. Und zum anderen treten die Schutzwirkungen der Impfung nach den bisherigen Erkenntnissen jedenfalls zu einem relevanten Teil – aber eben nicht vollständig – bereits mit der ersten Impfung auf. Und zu guter Letzt haben, drittens, Impfungen auch positive Wirkungen auf die gesamtgesellschaftliche Gefahr der Pandemie. Diese würden komplett ausgeblendet, würde man die Impfungen in einem 1:1-Verhältnis inzidenzerhöhend betrachten.

In dem hier verwendeten Modell wird daher ein Gewichtungsfaktor zugrunde gelegt. Dieser wird wertend auf 0,25 festgelegt. D. h. eine Impfquote von 10 % führt zu einem gewichteten Faktor von (0,25 * 10 % =) 2,5 %. Um diesen Faktor wird dann der an der Gesamtbevölkerung gemessene Inzidenzfaktor erhöht. Im konkreten Beispiel würde also ein Inzidenzfaktor von 1,0 auf 1,025 erhöht. Bei eine 1:1-Übertragung würde der Faktor demgegenüber 1,11 betragen (100 / (100 000 * 90 %)).

Berücksichtigung der Dynamik

Die nächste wichtige Neuerung ist eine Berücksichtigung der Infektionsdynamik. Ein Inzidenzfaktor von 1,0 (bzw. eine Inzidenz von 100) ist eher Anlass zum Handeln, wenn der Faktor noch wenige Tage vorher 0,5 oder sogar weniger betrug, als wenn das Infektionsgeschehen abklingt und der Faktor innerhalb weniger Tage von 2,0 auf 1,0 gefallen ist.

Dieser zukunftsgerichtete Aspekt fehlte in dem bisherigen Inzidenzwert völlig. Das wiegt deshalb besonders schwer, als die Feststellung einer Infektion ohnehin in der Regel erst mit mehreren Tagen Versatz erfolgt. Der Inzidenzwert blickt daher an sich in die Vergangenheit des tatsächlichen Infektionsgeschehens. Durch die Berücksichtigung der Entwicklung des Wertes soll versucht werden, den Blick stattdessen in die Zukunft zu richten. Das würde es erlauben, Maßnahmen genauer auf das zu erwartende Infektionsgeschehen auszurichten.

Hierzu wird zunächst in einem ersten Schritt die Tagesdynamik betrachtet. Hierbei handelt es sich um die prozentuale Veränderung des (impfquotal gewichteten) Inzidenzfaktors. Steigt dieser also beispielsweise von 0,9 am Vortag auf 1,0, so ergibt sich eine Tagesdynamik von (1,0 / 0,9 =) 1,11. Umgekehrt ergibt sich eine abnehmende Tagesdynamik, wenn der Wert von 1,1 auf 1,0 fällt, von (1,0 / 1,1 =) 0,91.

Um Zufallseinflüsse zu glätten, wird diese dynamische Betrachtung dann auf einen 6-Tages-Zeitraum erweitert. Hierbei wird durch eine zusätzliche Gewichtung den jüngeren Dynamiken ein höheres Gewicht beigemessen als den älteren. Konkret wird das dadurch erreicht, dass Dynamiken mit um jeweils 0,1 höherem Exponent miteinander multipliziert werden. Die Formal lautet also:

Tagesdynamik vor 5 Tagen ^1 * Tagesdynamik vor 4 Tagen ^1,1 * Tagesdynamik vor 3 Tagen ^1,2 * Tagesdynamik vor 2 Tagen ^1,3 * Tagesdynamik vor 1 Tag ^1,4 * aktuelle Tagesdynamik ^1.5

Ein konstant sinkendes Infektionsgeschehen führt damit zu einem Faktor deutlich unter 1, ein konstant steigendes  Geschehen zu einem Faktor über 1. Wechseln sich Zunahmen und Abnahmen ab, wird der Dynamikfaktor in der Nähe von 1 liegen.

Dieser Faktor wird dann auf den (impfquotal gewichteten) Inzidenzfaktor angewendet. Das Ergebnis ist ein weiterentwickelter (impfquotal und dynamisch gewichteter) Inzidenzfaktor – die erste von zwei zentralen Einflussgrößen für den KIK-Wert.

Dynamisch gewichteteter Krankenhausfaktor

Um die tatsächliche aktuelle Belastung für das Gesundheitssystem abzuschätzen, wird als zweiter Teilwert ein Krankenhausfaktor berücksichtigt.

Kapazitätsannahmen

Dieser beruht auf bestimmten Kapazitätsannahmen, die ihrerseits nicht ganz trivial sind. Das gilt zunächst für die belegten Betten auf der Normalstation. Hier ergibt es kaum Sinn, die Gesamtbettenzahl der Krankenhäuser heranzuziehen. Deren Nutzung geht nämlich weit über Corona-Erkrankungen hinaus.  Aber auch bei den Betten auf den Intensivstationen ist es wenig sinnvoll, die Gesamtzahl der vorhandenen Betten heranzuziehen. Das würde außer Acht lassen, dass Intensivbetten für eine Vielzahl anderer Patienten laufend benötigt werden.

Der KIK-Wert beruht daher insoweit auf einer pragmatischen Herangehensweise: Er betrachtet die Höchstbelegung im Laufe der sog. „zweiten Welle“ im Winter 2020/21. Die damals maximal belegte Zahl an Betten in den Normalstationen einerseits und in den Intensivstationen andererseits wird daher als praktische Obergrenze zugrunde gelegt.

Wie auch beim Inzidenzfaktor wird dann eine – „gegriffene“ – Kapazitätsgrenze definiert. Dahinter steht der Gedanke, dass – wie beim Inzidenzwert – auch ein Krankenhausfaktor sinnvolle, also rechtzeitige Warnsignale senden muss. Einfach formuliert: Er kann nicht darum gehen, alles unterhalb einer Vollauslastung der vorhandenen Kapazitäten als tendenziell unschädlich zu betrachten. Vielmehr muss bereits vorher eine Grenze gezogen werden, ab der (weitere) Eindämmungsmaßnahmen erfolgen.

Bei der Bestimmung dieser Grenze wurde ein Wert von 60 % Auslastung zugrunde gelegt. Ein höherer Wert erscheint insbesondere deshalb nicht sachgerecht, weil die Krankenhausbelegung dem tatsächlichen Infektionsgeschehen zeitlich noch stärker nachläuft als der Inzidenzwert. Bildet jener das Infektionsgeschehen von vor ein paar Tagen ab, haben sich die intensivmedizinisch betreuten Patienten oftmals bereits vor deutlich mehr als einer Woche infiziert. Das spricht für eine tendenziell eher niedrige Grenze. Der Wert von 60 % ist daher wohl eher am oberen Ende der möglichen Grenzwerte angesiedelt.

Teilfaktoren

Der Krankenhausfaktor setzt sich dann aus drei Teilfaktoren zusammen, nämlich der Auslastung der jeweiligen Kapazitätsgrenze für die Normalstationen, für die Intensivstationen und für die beatmeten Intensivstationsbetten. Da die Intensivstationsbelegung die beatmeten Patienten umfasst, werden diese somit doppelt gezählt. Das ist beabsichtigt und trägt dem Umstand Rechnung, dass ein beatmeter Intensivpatient wesentlich mehr zu einer Überlastung des Gesundheitswesens beiträgt als ein Patient auf der Normalstation.

Die drei Teilfaktoren werden außerdem jeweils einer dynamischen Betrachtung unterzogen. Hierfür gilt das oben zum Inzidenzfaktor Ausgeführte entsprechend: Eine Krankenhausauslastung von 60 % hat einen anderen Aussagegehalt, wenn sie noch drei Tage vorher bei 40 % lag, als wenn sie zum selben Zeitpunkt bei 80 % lag. Und auch bei der Berechnung der dynamischen Gewichtung wird in dem hier zugrunde gelegten Modell exakt so vorgegangen wie bei der dynamischen Gewichtung des Inzidenzfaktors.

Die sich hieraus ergebenden dynamisch gewichteten Teilfaktoren für die Belegung auf den Normalstationen, auf den Intensivstationen und auf den Intensivstationen mit Beatmung werden dann in einem letzten Teilschritt addiert und durch 3 geteilt. Das Ergebnis ist der dynamisch gewichtete Krankenhausfaktor als zweite Einflussgröße für den KIK-Wert. Zum Verständnis: Würden sowohl die Normalstationen als auch die Intensivstationen (jeweils insgesamt und mit Beatmung) sieben Tage lang unverändert zu genau 60 % ihrer Kapazität belegt sein, ergäbe sich ein dynamisch gewichteter Krankenhausfaktor von 1,0. Eine darüber hinausgehende Belegung und/oder eine Zuwachsdynamik können zu einem höheren Wert, führen. Und eine dahinter zurückbleibende Belegung und/oder eine abnehmende Dynamik wirken auf einen niedrigeren Wert als 1,0 hin.

Nicht berücksichtigte Aspekte

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass nicht alle der öffentlich diskutierten Faktoren berücksichtigt wurden. Das betrifft insbesondere drei Aspekte:

Die Positivquote der Testungen wurde aus zwei Gründen nicht berücksichtigt: Zum einen handelt es sich um eine Frage der Datenverfügbarkeit. Zwar gibt es entsprechende Angaben auf Bundesebene. Dass diese Informationen auf Kreis- oder Stadtebene heruntergebrochen öffentlich verfügbar wären, ist mir jedoch nicht bekannt. Und zum anderen spiegelt die positive Testquote gerade auch den Umfang der Testtätigkeit wider. Dieser hat für sich genommen keine echte Aussagekraft für das Infektionsgeschehen und ist von Zufälligkeiten und der jeweils verfolgten Teststrategie abhängig.

Nicht berücksichtigt wurde auch die Frage, ob es sich um ein diffuses Infektionsgeschehen handelt oder ob ein Infektionscluster besteht. Insoweit wurde bereits oben ausgeführt, dass auch hier ein erhebliches Informationsdefizit besteht. Darüber hinaus ist die Frage, wann man von einem diffusen Infektionsgeschehen spricht und wann von einem Infektionscluster, sehr wertungsabhängig. Und erst recht ist völlig unklar, wie diese Information sinnvoll in ein Modell integriert werden könnte: Wie geht man beispielsweise mit einer Mehrzahl unabhängiger Cluster unterschiedlichster Größe um, ggf. wenn auch noch gleichzeitig ansonsten ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt? Dieser Aspekt mag daher auf lokaler Ebene als zusätzlicher Korrekturfaktor dienen. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn ein Großteil der Infektionen auf eng begrenzte Cluster zurückzuführen ist. Für eine Integration in ein allgemeines Bewertungsmodell eignet er sich demgegenüber eher nicht.

Und zu guter Letzt erfolgt beim KIK-Wert auch keine altersgruppenspezifische Betrachtung. Das besagt nicht, dass eine solche nicht durchaus sinnvoll sein kann, etwa wenn es um Maßnahmen für bestimmte Einrichtungen (Schulen, Pflegeheime usw.) geht. Der KIK-Wert kann ohne weiteres auch entsprechend differenziert berechnet werden. Im vorliegenden Kontext geht es aber um eine globalere Betrachtung. Für eine solche altersgruppenspezifische Differenzierung besteht daher kein Bedarf und Anlass.

Konkretes Anwendungsbeispiel: Bonn

Was bedeuten diese theoretischen Überlegungen nun in der Praxis? Das soll anhand des Beispiels von Bonn illustriert werden. Die Bundesstadt wurde dabei gewählt, weil ich hier seit der Beginn der Pandemie die relevanten Daten dokumentiere und das Geschehen im Einzelnen verfolge (vgl. auch den Blog-Beitrag vom 1. März 2021).

Datenmaterial

Das verwendete Datenmaterial entstammt den (in der Regel) täglichen Veröffentlichungen der Stadt Bonn. Dabei entspricht die Zahl der 7-Tages-Neuinfektionen nicht den Angaben des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG NRW), da dort Nachkorrekturen vorgenommen werden. Die Abweichungen halten sich jedoch in engen Grenzen. Es sind daher insoweit keine relevanten praktischen Unterschiede zu erwarten.

Die Krankenhausbelegung wird nicht täglich berichtet. Seit mehreren Monaten veröffentlicht die Stadt die entsprechenden Daten in aller Regel dreimal wöchentlich (montags, mittwochs und freitags). Die Lücken werden hier anhand der jeweils vorherigen Angaben geschlossen. Das führt allerdings zu einer gewissen Verzerrung der Dynamikbetrachtung. Diese kommt an vier von sieben Tagen zu einem Stillstand der Entwicklung. Da das jedoch durch die Berücksichtigung stärkerer „Sprünge“ ausgeglichen wird, dürfte sich auch dieses Informationsdefizit im Ergebnis nur gering auswirken.

Große Lücken bestehen schließlich bei den Angaben zu den Erstimpfungen. Die entsprechenden Daten werden – immerhin, aber – erst seit dem 22. März 2021 täglich veröffentlicht. Für die Zeit vorher finden sich zum Teil größere Lücken (von bis zu einer Woche). Diese wurden durch eine lineare Fortschreibung geschlossen. Angesichts der relativ geringen Auswirkungen der Impfquote dürfte auch diese näherungsweise Betrachtung keine größeren Auswirkungen auf das Ergebnis haben.

Entwickung des KIK-Werts für Bonn im Jahr 2021

Auf dieser Grundlage ergibt sich folgende Entwicklung des KIK-Werts für Bonn im Jahr 2021 (mit Stand vom 23. April 2021).

Entwicklung ausgewählter Corona-Indikatoren für Bonn

Das Diagramm zeigt den Inzidenzfaktor, der auf dem klassischen Corona-Inzidenzwert beruht (mit 1,0 = 100), sowie die beiden Teilwerte des KIK-Wertes und den KIK-Wert selbst.

Interpretation

Was ergibt sich nun aus diesem Schaubild? Zunächst einmal ist festzustellen, dass sich der KIK-Wert und der (klassische) Inzidenzfaktor nicht völlig unabhängig voneinander entwickeln. Vielmehr laufen beide Indikatoren in weiten Teilen ähnlich bis parallel. Das zeigt, dass der klassische Corona-Inzidenzwert als solcher ein zwar sehr grobes Maß ist. Er ist aber durchaus gut geeignet, eine erste Einschätzung des tatsächlichen Infektionsgeschehens zu ermöglichen. Das relativiert ein Stück weit die Mahnung, man solle nicht nur auf den Inzidenzwert schauen.

Im Detail ergeben sich dann jedoch durchaus kleine, aber bedeutsame Unterschiede. Weist der klassische Inizidenzfaktor (grüne Linie) etwa im Februar bis kurz vor Monatsende eine mehr oder weniger konstant sinkende Tendenz auf, steigt der KIK-Wert (rote Linie) bereits im ersten Drittel des Monats wieder (deutlich) an. Grund dafür ist der Krankenhausfaktor (orangene Linie). Dieser zeigt, dass das Infektionsgeschehen seinerzeit trotz rückläufigen Inzidenzwerts nach wie vor ernstzunehmen war. Hätte man den KIK-Wert zugrunde gelegt, hätte den erfolgten (Schul-) Öffnungen ab dem 22. Februar 2021 daher wohl die Grundlage gefehlt.

Ein weiterer wichtiger Unterschied zeigt sich Mitte März. Dort steigt der KIK-Wert viel schneller an als der Inzidenzfaktor. Hierin spiegelt sich insbesondere die Dynamik der damaligen Entwicklung des Inzidenzwerts (blaue Linie) wider: Der KIK-Wert nimmt insoweit den dann tatsächlich erfolgenden Anstieg der (klassischen) Inzidenz vorweg. Betrug der Inzidenzwert am 22. März 2021, dem Tag der berüchtigten „Osterruhe“-Ministerpräsidentenkonferenz, beispielsweise noch 0,78, so lag der KIK-Wert bereits auf über 1 (1,04). Betrachtet man den Wert von 1 als absolute Interventionsgrenze im Sinne einer Notbremse, hätten somit schon seinerzeit die Voraussetzungen für weiterreichende Schutzmaßnahmen vorgelegen.

Zugleich zeigen die Entwicklungen Mitte Januar und Anfang Februar aber, dass der KIK-Wert durchaus auch früher sinken kann als der klassische Inzidenzwert. Das kann dann wiederum frühere Lockerungen erlauben, wenn der Wert ein insoweit unkritisches Niveau unterschreitet.

Fazit

Der hier vorgestellte und erläuterte KIK-Wert nimmt die aktuelle Diskussion über die Weiterentwicklung des Corona-Inzidenzwerts auf. Er integriert insbesondere die Impfquote und die Krankenhausbelegung. Dabei nimmt er jeweils die Dynamik des Geschehens in den Blick. Hierdurch erscheint er als Grundlage für die Entscheidung, ob Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen oder aufgehoben werden sollen, besser geeignet als der bisherige Corona-Inzidenzwert. Dennoch zeigt der Vergleich der beiden Werte, dass der Corona-Inzidenzwert insgesamt nach wie vor auch ein relativ guter Maßstab für die Bewertung des Infektionsgeschehens ist, der den Vorteil der einfachen Ermittlung und Handhabung hat. Es spricht daher einiges dafür, ihn durch komplexere Modelle wie den KIK-Wert (oder einen fachlich besser fundierten Indikator) zu ergänzen und nicht zu ersetzen.

 

 

 

 

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Andreas Blohm

Andreas Blohm

Lebt als Vater von drei Kindern und arbeitet als Volljurist in Bonn. Politisch und musikalisch gleichermaßen interessiert wie untalentiert. Bloggt hier unregelmäßig über Banales und Basales.