Maßgebliches Kriterium für die Beurteilung, ob und welche Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-CoV-2- bzw. COVID-19-Pandemie zu ergreifen sind, ist bislang der sog. Inzidenzwert. Hierbei handelt es sich um die Summe der (durch sog. PCR-Tests) festgestellten Infektionen mit dem Corona-Virus, umgerechnet auf 100 000 Einwohner des betrachteten Gebiets. Dieser Wert war nie unumstritten und ist zunehmend in die Kritik geraten. Es soll daher hier der Versuch unternommen werden, den Corona-Inzidenzwert weiterzuentwickeln, hin zu einem „Kombinierten Inzidenz- und Krankenhaus-Wert“, dem KIK-Wert. Dieser soll in erster Linie als Diskussionsanstoß dienen, Er hat nicht den Anspruch, ein fachlich ausformuliertes Modell zu sein.
Schlagwort: Bundesnotbremse
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